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Das Recht der Dohnaischen Fleischer in Dresden

  M. II, Nr. 1 157; 
  Schumann, Staats, Post- und Zeitungslexikon, 1814, Bd. I, S. 752.

Die Fleischer von Dohna versorgten im Laufe des 15-Jahrhunderts bei großem Fleischmangel die Stadt Dresden freiwillig mit Fleisch, und zum Danke dafür erhielten sie im Jahre 1462 durch ein Privilegium die Freiheit, wöchentlich drei Tage, nämlich Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends, in Dresden, wo man sie Lästerer nennt, ihr Fleisch zu verkaufen. Allein sie müssen ihr geschlachtetes Vieh ganz und unzerstückt auf den Markt bringen. Vor dem Verkaufe wird es von den dazu geordneten Meistern des Dresdner Fleischerhandwerks besichtigt und von jeder Sorte das Pfund um einen Pfennig wohlfeiler als das Dresdner taxiert. Beim Verkaufe sollten sie die Köpfe nicht als Zulage einhacken und an einen Speisewirt nicht mehr als 40 Pfund auf einmal verkaufen. Auch müssen sie jährlich zu Fastnachten sich auf dem Rathause einschreiben lassen; und wer am Osterabend nicht in die Residenz schlachtet, hat sein Recht auf ein Jahr lang verloren. - Heute ist dieses Recht abgelöst, zuletzt standen die Dohnaischen Fleischer im alten Gewandhause zu Dresden, jetzt Kreuzstraße 2 (Stadtbank).

Quellen: