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Die Steinkreuze bei Stürza

  Mitteilungen des Königlich Sächsischen Altertumsvereins, 10. Heft (1857), S. 39

Beim Erbgericht in Stürza liegt ein sonderbar gehauener Stein, der zur Erinnerung an eine Bluttat, die an dem Platze geschehen, aufgerichtet worden ist. Es haben sich dort in frühester Zeit zwei Schuhmacher im Streite getötet. Die Folge aber war, daß seitdem der Jahrmarkt von Stürza nach Dittersbach verkauft worden ist. - Ein zweites Steinkreuz stand früher hinter dem Stürzaer Erbgericht, wo der Weg nach Altstadt bei Stolpen abzweigt; auch dieses soll an eine Mordtat erinnern, doch war die eingehauene Inschrift schon vor nunmehr 70 Jahren so verwittert, daß man sie nicht mehr lesen konnte.

Anm.: Das Steinkreuz am Dorfbach ist heute verschollen. Hingegen hat sich das einst vermißte Kreuz am Wege nach Altstadt wieder angefunden. Die schwer lesbare Inschrift besagt, daß es sich um die Tötung eines Junggesellen mit einem Messer gehandelt hat.

Quellen: