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Zeugen der Zeit

Grundlage für diese Einordnung sind die Erwähnung historisch identifizierbarer Ereignisse oder Persönlickeiten in den Sagen. Doppelte Einträge zu unterschiedlichen Zeiten sind von daher durchaus möglich.

Ab der Zeit Kaiser Karls des Großen etwa erfolgt die zeitliche Festlegung überwiegend nur noch, wenn dies in der betreffenden Sage entsprechend vorgesehen ist. Somit werden ab da keine Sagen z.B. dem 13 Jahrhundert zugeordnet, nur weil eine Person in der Sage in diesem Jahrhundert gelebt hatte. Es ist vielmehr eine zeitliche Erwähnung (Jahreszahl oder Jahrhundert) nötig.

Desweiteren sind markante Ereignisse sowie wiederkehrende Feiertage aufgeführt.