<<< zurück | Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete | weiter >>>

Das sogenannte Wahrzeichen der Festung Königstein

  M. I, Nr. 95; 
  Gräße, Nr. 182; 
  hier jetzt nach K. Ch. Schramm, Neues Europäisches Reiselexikon, Leipzig 1744, Sp. 758, S 21.

Für das Wahrzeichen der Festung hält man eine mit violett-blauem Leder angekleidete und von Holz ausgeschnittene Puppe in Gestalt eines Cölestiner-Mönches, dessen unterer Teil wie ein Beutel auf- und zugezogen werden kann. Die Abbildung desselben vid. in Herrn D. Brückmanns Ep. Itinerar. XLIX, pag. 13. Schramm selbst führt u. a. als seine Quelle an Buchhauser, Die Chur-Sächsische Vestung Königstein (1692), S. 49. Vermutlich ist die Stelle gemeint, wo dieser Autor abfällige Betrachtungen über die Ruchlosigkeit der Mönche mit den Worten schließt: «Ohne Zweiffel muß es wohl eine Ju-das-Arth, so bey des Herrn Christi Zeiten den Geld-Beutel hatte, gewesen sein, weil heutiges Tages diese Coelestiner mit ihrer Tracht und Kleidung in denen Vexir-Beuteln abgebildet und verkaufft werden.»

Das angebliche Wahrzeichen ist also nicht als ein solches im engeren Sinne anzusehen, sondern es war eine Art Andenken, ein Wahrzeichen, daß man die Festung Königstein besucht hatte. Vom Jahre 1740 stammt die letzte Nachricht, daß die Soldaten auf der Festung fremden Besuchern diese derb komische Mönchspuppe gegen ein Trinkgeld anboten.

Quellen: