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Prossen, eine Gutfurt derer von Bünau

  M. 1, Nr. 2; II, Nr. 1 206; 
  Gräße, Bd. 1, Nr. 191; 
  Süße, Historie von Königstein,

Es hat sich der ehemalige Erbbesitzer des jetzo hochgräflichen Thunschen Hauses, Rudolph von Bünau, als er nebst anderen protestantischen Herren seines Glaubens wegen in Böhmen nicht mehr hat unberuhigt bleiben können, im Jahre 1630 dahin entschließen müssen, Tetschen und zugleich überhaupt das Böhmerland zu verlassen. Deswegen hat er sich mit seiner Familie auf ein Schiff begeben und ist den Elbstrom herabgefahren und hat dabei den Entschluß gefaßt, daß, wo das Schiff an den meißnischen Elbufern sich ohne besondere Mühe ans Land legen würde, da wolle er es für einen göttlichen Wink ansehen, daß er hier seine künftige Wohnung zum Genuß der evangelischen Religionsfreiheit aufschlagen wolle.

Worauf es denn geschehen, daß sein Schifflein an den Ufern des Dorfes Prossen bei Königstein sich von selbst fest an das Land gelegt und also gleichsam vor Anker gegangen sei. Der Herr von Bünau, solches für göttliche Schickung haltend, ist alsobald ans Land gestiegen und hat dem damaligen Besitzer des Schlosses, Hans Ranisch, sein Schicksal erzählt und seinen Wunsch zu erkennen gegeben, sich hier anzukaufen, worauf dieser sich auch bereitwillig gefunden habe, ihm zur Erfüllung seines Gelübdes behilflich zu sein und ihm seine Besitzung zu verkaufen. Rudolph von Bünau hat also das Schloß und Rittergut Prossen im Jahre 1630 gekauft und ist allda 1654 verstorben, woraus sich von selbst ergibt, daß eine andere Sage, welche erzählt, diese Begebenheit habe sich an den Pillnitzer Schloßufern ereignet, auf nichts beruht.

Anm.: Die Bünaus besaßen die Herrschaft und das Schloß Tetschen von 1534 bis 1628. Im Zuge der Gegenreformation wurden sie als Anhänger der lutherischen Lehre genötigt, ihren Besitz zu verkaufen. Sie erhielten für ihren Besitz 160000 Gulden Kauf- und 3000 Gulden Schlüsselgeld. Ehe sie das Schloß verließen (so die Überlieferung), versammelten sie alle Familienmitglieder noch einmal zu einem Abschiedsessen. Danach wurde alles Tischgerät in der Erde vergraben, um in der künftigen Heimat nicht allzu stark an den Abschied erinnert zu werden. Das Rittergut Prossen besaß die Familie von Bünau von 1630 bis 1678.

Quellen: