<<< zurück | Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete | weiter >>>

Eine Zauberin zu Pirna wird des Landes verwiesen

  Hauptstadtarchiv Dresden, Copial-Buch Nr. 303 Bl. 156 b. 
  Vgl. auch "Über Berg und Tal", 26. Jahrgang, Nr. 4

Im Jahr 1560 hatte der Schösser zu Pirna eine Frau, namens Fuchs, die als Wahrsagerin und Zauberin verschrieen war, gefänglich eingezogen und darüber den Landesherrn berichtet. Dieser erteilte ihm darauf, datiert Dresden, den 11. Mai 1560, folgenden Bescheid: „Wir haben von Deinem Boten die Christale (solche wurden zur Zauberei benutzt) und die drey Bucher, so in der gefangenen Fuchsin Behausung befunden, empfangen und ob wir wol daraus und auch aus anderen Vermutungen und Indicien Ursache hetten, peinliche Anclage und Forderung wider sie zu anstellen zu lassen, so ist doch unser Beuelich (=Befehl), Du wolltest deren Man und ihr vermelden, do sie zusagen wurden, das sie ihr Haab und Gutter vorkauffen und sich aus unseren Fürstenthumbe und Landen zwischen hier und kunftig Michaelis wenden wollen, das Du sie uff einen Urpheden (feierliches Gelöbnis) des Gefencknus entledigen und loslassen solltest.“ - In einer Nota heißt es noch: „Die Christal und Bucher seindt Jenitzen zugestelt worden oedem die.“

Anm.: Joh. Jenitz, Erbherr des Kammergutes Lohnen und Amtshauptmann von Hohenstein, war ein Vertrauter des Kurfürsten August, des sogenannten Vater August. Letzterer pflegte selbst geheime Wissenschaften, weshalb er wohl die betreffenden Zaubermittel behielt und woraus sich vielleicht auch seine Milde gegen die Hexe von Pirna erklärt. Hier sei darum auch noch folgenden Vorfalles gedacht: Im Februar 1567 nahm der Rat zu Pirna zwei verdächtige Juden, deren einer aus Prag, der andere aus Posen stammte, gefangen und schickte sie auf ausdrücklichen Befehl des Kurfürsten August nach Dresden. Bei dem einen fand sich ein „aberglaubisch Zauberbüchlein“, das aber (nach einer alten Randbemerkung zu den Akten) „der Kurfürst unser genedigister Her bei sich behalten hat“.

Quellen: