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Die Funn von Karles quintes

  Mündlich.
  Bechstein Sagenschat II, 95.

Wenn in Broterode die Kirchweih gehalten wird, was regelmässig in der Jacobiwoche geschieht, wird Montags unter dem Geläute aller Glocken am Kirchthurme eine Fahne ausgesteckt. Diese Fahne, vom Volke als Zeichen der Kirchweihfreiheit betrachtet, bleibt während der ganzen Dauer der Kirmes am Thurme hängen und wird erst am nächsten Montage wieder unter Glockengeläute eingezogen. In dieser Zeit hat jeder Ortseinwohner nach altem Herkommen das Recht Bier zu schenken und das Dorfwasser zu fischen bis an die Brücke, welche unterhalb des Zainhammers über das Wasser führt.

Dieses sogenannte Fahnenrecht leitet die Sage von einer Begnadigung Kaiser Karls V. her, im Munde des Volkes Karlequintes genannt. Seine Gemahlin soll hier eine Niederkunft gehalten haben und von den Broterödern wohl bewirthet und gut bedient worden sein. Aus Dankbarkeit habe der Kaiser der Gemeinde ihre ansehnliche Waldung, das Blutgericht und viele Freiheiten, darunter auch das Fahnenrecht geschenkt.

In der Fahne, die zwar öfter erneuert worden ist, aber noch immer „die Funn von Karles quintes“ heisst, stehen unter einer Krone Bergmannsschlägel und Eisen, welche der Ort auch in seinem Gemeindesiegel führt.

Vom Volke wird jene Begnadigung zuweilen auch Karl dem Grossen beigelegt.

Quellen: