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Sonnabends darf nicht gesponnen werden

  Alt-Döbern

Den Mädchen, welche des Abends zu spinnen pflegten, war von alten Zeiten immer verboten worden, dies auch des Sonnabends zu thun. Die Mädchen kehrten sich auch an dieses Gebot, bis auf eins, welches auch an einem Sonnabend um die verbotene Zeit spann. Als es zehn Uhr war, offnete sich plötzlich die Thür, eine Hand reichte eine Mulde, ganz mit Spillen angefüllt, herein. Dazu liess sich eine Stimme vernehmen, welche dem Mädchen befahl, diese Spillen vollzuspinnen; es müsse aber mit der Arbeit in der Nacht fertig sein, sonst wäre es sein Tod. Voll Schreck machte sich das Mädchen an die Arbeit, allein so fleissig es auch war, es war ihm unmöglich die Aufgabe zu erfüllen. Als die Sonne aufging und der erste Strahl derselben das Mädchen traf, fiel es todt zu Boden.

Quelle: Edmund Veckenstedt: Wendische Sagen, Märchen und abergläubische Gebräuche. Leuschner & Lubensky, Graz 1880