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Des Büttels Flasche zu Budissin

  Köpping in Vulpius' Curiositäten. II. S. 214. 
  Hedel, Chronik v. Bischofswerda S. 35.

Im Mittelalter bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts war es eine gewöhnliche Strafe für zänkische Weiber, die sich mit Worten und Werken gegen einander vergangen hatten, durch die Stadt die sogenannten Schandsteine zu tragen. Weil nun dieselben in Bautzen die Form einer runden Flasche hatten, die an einer eisernen Kette um den Hals der Delinquentin gehängt ward, so nannte man diese Strafe das Flaschentragen oder das Trinken aus des Büttels Flasche. Zwei solche Flaschen hingen in Budissin an der Ede des Gewandhauses über dem Pranger.

Am 13. Oktober 1678, wo ein Bettelweib die eine Flasche von Stein, welche an der Waage hing, am Halse dreimal um's Rathhaus tragen mußte, während ihr der Gerichtsdiener voran ging, scheint diese Strafe zu Budissin zum legten Male angewendet worden zu sein. Auf der Flasche waren zwei Weiber abgebildet, die sich gegenseitig zankten und drohten, und über ihnen stand der Vers: Wenn sich Magd und Weiber schlagen, müssen sie die Flasche tragen.

Anmerkungen: Auch in Kalau in der Niederlausitz war es eine Strafe für zänkische Weiber.

Quelle: Karl Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann,1862