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Der Nonnenkopf am Gubener Rathhause

Hier ist, oder war vielmehr ein Nonnenbild angebracht, dessen dreifacher Kopf beweglich war. Ein Gesicht desselben hatte die natürliche Farbe, das andere war feuerroth und das dritte kohlschwarz. Davon folgende Sage:

Eine Nonne sollte vor Gericht ihre Keuschheit beschwören. Sie war dazu erbötig; als sie schwur, wurde sie feuerroth, daß die Richter ihren Eid für verdächtig hielten. Sie schwur zum zweitenmale und zur Strafe wegen des falschen Eides bekam ihr Gesicht die Mohrenfarbe.

Quelle: Heinrich Gottlob Gräve, Volkssagen und volksthümliche Denkmale der Lausitz, S. 137, Erscheinungsdatum: 1839