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Postwitzer Schwank

  Annal. Budiss. a. a. 1611. N. Laus. Mag. 1837 S. 315.

Als König Matthias 1611 zur Huldigung nach Bautzen kam, reiste ihm der Landeshauptmann mit den Ritterpferden, an 500 Mann stark, bis Postwitz entgegen, wohin auch der Rath schon Lebensmittel gesandt hatte.

Der König hielt sein Mittagsmahl am 3. September im Garten der Schänke. Der Pfarrer des Orts sprach dabei das Tischgebet, und als ihn der König aufforderte, sich eine Gnade auszubitten, bat er um die Verstattung des Kelches im heiligen Abendmahl, was auch für ewige Zeiten gewährt wurde. Nun sollte sich auch der Schänkwirth eine Gnade ausbitten, aber er konnte sich im Augenblick auf nichts Rechtes besinnen. Da dachte der König: das mußein zufriedener Mann sein und ritt von dannen.

Als der Zug weg war, fiel dem Schänkwirth ein, was er brauchte und lief den Reitern nach bis auf die Anhöhe von Raschau. Der König hielt eine Weile sein Pferd an und sagte: „Nun, Schänke, was willst Du?“ Da sagte der Schänke: er müsse das Stadtbier schänken und das sei so theuer und er habe nichts davon, und er bitte Se. Majestät, daß ihm das Recht verliehen werde, daß er aus jeder Kanne, die er den Gästen auftrage, den ersten Trunk thun dürfe. Da lächelte der König und sagte: Ja, das Recht solle er haben. Zufrieden und dankbar kehrte der Schänkwirth um und alle feine Nachkommen bedienen sich bis auf diese Stunde dieses königlichen Privilegiums.

Anmerkungen (Karl Haupt): Frenzel erzählt in seinem Msc. „Von den Völkern der Lausitz„, daß es in dem gebirgigen Theile der Oberlausitz eine allgemein verbreitete Sitte sei, dem Schänkwirth den ersten Trunk von jedem Glase zu gestatten, er nennt es das gebirgische Recht “ ( vgl. die Legende d. h. Johannes No. 30.5).

Quelle: Karl Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann,1862