<<< vorherige Sage | Dritte Abtheilung: Ortssagen | nächste Sage >>>

Der Nonnenkopf im Gubener Rathause

  N.L. Mag., 1832, S. 547; 
  Schön, Nr. 79 ; 
  Gräve, Volkssagen der Lausitz, 1839, S. 137;
  Haupt, Sgb. d. Laus., N. 2. Mag., 1863, S. 357;
  Grässe, Sgb. d. preuß. Staats, 1867, Bd. II, S. 390.

„Im Rathause zu Guben war früher das Bild einer Nonne angebracht, deren dreifacher Kopf beweglich war. Das eine Gesicht war von natürlicher Farbe, das andere feuerrot und das dritte schwarz. Davon erzählt die Sage folgendes:

Eine Nonne sollte vor Gericht ihre Keuschheit beschwören. Indem sie aber schwur, ward sie feuerrot, so daß die Richter ihren Eid wenigstens für verdächtig hielten. Sie mußte aber noch ein zweites Mal schwören, und siehe da, ihr Gesicht ward pechschwarz, zur Strafe für den Meineid.

Quelle: Karl Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann, 1862, Nr. 140;