<<< vorherige Sage | Siebendte Abtheilung: Wundersagen | nächste Sage >>>

Flucher wird auf der Stelle bestraft

  Mühlwolff, Annalen von Budissin Fol. 47. Msc. 
  cf. Bergmann, bestrafte Zungensünde p. 22 und Melissander, gel. Historie p. 770.

Anno 1451 fahren an einem Sonntage ein Paar Vornehme von Adel, einer von Schönberg und Wolfgang von Rechenberg, auf den Königlichen Landtag nach Budissin und sitzen bei einander in einem unbedeckten Reisewagen. Als sie nun einige Meilen Weges gereiset, entstehet ein großes Donner-, Hagel- und Regenwetter, worüber der von Schönberg, seine schönen Kleider bedauernd, anfing zu fluchen und sich verwünschte, daß ihn der Donner gleich erschlagen sollte. Der Junker von Rechenberg aber war ein gottesfürchtiger Kavalier und strafte ob dieser Frevelrede seinen Gefährten mit frommen Worten. Aber der von Schönberg fing an, nur desto entsetzlicher zu fluchen. Da fuhr ein Blitz hernieder und erschlug augenblicks den Flucher, aber dem frommen Junker von Rechenberg ward kein Haar gekrümmt.

Quelle: Karl Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann,1862