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Die heilige Vehme am Wünnelstein

  Metrisch beh. v. Hager a. a. O. H. I. S. 35 sq.

Einst als noch die Vehme1) ihr heimliches, aber oft gerechtes Gericht über Verbrechen hielt, die vor dem weltlichen Richter keine Bestrafung fanden, lebte ein Junker von Bode, im ganzen Voigtlande als wüster Mädchenverführer verrufen. Derselbe hatte nun auch ein Mädchen, das am Wünnelstein wohnte, sich geneigt gemacht und derselben ihre Unschuld zu rauben gewußt, dann aber dieselbe, als sie ihn mahnte, ihr sein Wort, sie ehelichen zu wollen, zu halten, höhnisch zurückgewiesen.

In der Verzweiflung gab sie sich selbst den Tod vor seinen Augen, als er aber schuldbewußt nach seinem Schlosse eilte, ward er plötzlich von den Dienern der Vehme, die im Wünnelstein ihren Sitz aufgeschlagen hatte, ergriffen, vor den Freigrafen geführt und auf dessen Befehl mit drei Dolchstichen ermordet.

Seit dieser Zeit irrt sein blutiger Schatten den Dolch in der Brust um den Wünnelstein herum und erschreckt den einsamen Wanderer durch sein Wehklagen.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 72


1)
Anmerkung Sagenwiki: Der Begriff Feme (auch veme von mittelniederdeutsch veime = Strafe) steht für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und auch für die von diesen verhängten Strafen. Weitere Bezeichnungen der Gerichte sind: Femgericht, Femegericht, Vehmgericht, vemedinc sowie „Freigericht“ oder „Freistuhl“ (seltener: Vehmgericht, Fehmgericht, Vehmic Gerichte, Vehm oder die heilige Vehme). Quelle: Wikipedia