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Der gefangene Jude

  Nach Pomarius F. Vij. 
  Temme S. 133, 
  Vulpius S. 297. 
  Weitläufig bei Relßieg Bd. I. S. 43 etc.

Zu der Zeit des Erzbischofs Conrad zu Magdeburg, der ein geborener Graf von Sternberg war und im Jahre 1278 starb, nach Andern aber unter Erzbischof Ernst ohngefähr im Jahr 1493, ist ein Jude an einem Sonnabend, welcher der Juden Sabbath ist, in eine Kloake oder heimlich Gemach gefallen; weil ihn aber die Juden an ihrem Sabbath nicht herausziehen wollten, damit ihr Sabbath nicht entheiligt werde, befahl der Erzbischof, daß man ihn auch nicht am folgenden Sonntage, als der Christen Sabbath, herausbringen dürfte, damit derselbige nicht geringer als der Juden Sabbath geachtet würde. Also mußte der arme Tropf zwei Tage in der Stinkgrube stecken.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 229-230