Bergmeister

Der Bergmeister (lat. Magister montium) war nach den älteren Bergordnungen ein Beamter des jeweiligen Landesherrn, der von diesem beauftragt war, den Bergbau zu überwachen und das Bergrecht auszuüben. Später war der Bergmeister dann ein an einem Bergamt tätiger Bergbeamter der ersten bzw. unteren Instanz. Bergmeister gab es in jedem Bergrevier Deutschlands. Der Titel des Bergmeister wurde erstmals im Jahr 1212 im Stift Admont erwähnt. In Österreich wurde der Bergmeister auch als Obristbergmeister bezeichnet. Im Preußen des späten 19. Jahrhunderts war Bergmeister ein Titel für den Revierbeamten der untersten Instanz eines Bergreviers. Quelle: Wikipedia