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Sühnekreuze

Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlags zu beenden.

Die Sühnekreuze sind fast ausschließlich in Kreuzform gestaltet. Oft ist die Mordwaffe oder ein berufstypisches Gerät des Getöteten in den Stein gehauen. In den seltensten Fällen findet man auf den Sühnekreuzen aus dem 13. - 16. Jahrhundert eingeschlagene Jahreszahlen. Oftmals findet man auf den Sühnekreuzen bildliche Darstellungen, denn den Text hätte der einfache Bauer ohnehin nicht lesen können.

Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung des Kaisers Karls V. im Jahre 1533 wurde private Abmachungen nicht mehr geduldet. Mit der Einführung dieses neuen Rechts wurden die Sühneverträge offiziell abgeschafft, lebten jedoch bis in das 16. Jahrhundert fort. Sühnekreuze veranlassten jedoch auch zu den mannigfaltigsten Aberglauben und Heilsversprechungen. Man musste zu einer bestimmten Zeit (meist zur Geisterstunde), an einem bestimmten Ort (Kreuzwege) bestimmte Dinge tun, damit diese Anwendungen dann auch die entsprechende Wirkung zeigen.

Quelle: Günter Kalliske, Die Calauer Schweiz, REGIA-CO-WORK, 2019