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Ein Ehebrecher ohne Gleichen und der für ihn gebaute Galgen

  S. Back a. a. O. S. 61. 376.

Am 24. Septbr. d. J. 1720 wurde Georg, von Groß-Dietrichsdorf bei Meißen gebürtig, in Eisenberg gehenkt, wozu ein neuer Galgen erbaut ward. Er war ein Wagner und bereits 12 Jahr lang Bürger und Meister in Leipzig gewesen, durch sein böses Weib aber, seinem Vorgeben nach in Unglück gerathen und hatte sich dann zu Diebsrotten gesellt.

Er wollte sich nicht gern henken lassen, weil ihm die Stelle der h. Schrift: V. Moses 21, 23 Scrupel machte, doch ergab er sich endlich darein, obwohl er meinte, er habe seines häufigen Ehebruchs wegen das Schwert verdient. Und wirklich hatte er solcher unzüchtigen Thaten hundert und etliche siebenzig (!!) aufgezählt. Als nach publicirtem Urtheil die Geistlichen zu ihm kamen, stand er in einem weißen Hemde da und als sein Beichtvater ihm nahte, fiel er auf die Kniee und bat, „man möchte ihm ja den Himmel nicht zu leicht machen, weil er viel Thränen und Seufzer von Wittwen und Waisen, die er verletzt, vor Gottes Gericht finden würde.“

Er ging freudig zum Tode, Nachmittags um 3 Uhr wurde er wieder vom Galgen genommen und auf die Anatomie zu Jena gebracht. Als der Galgen für ihn errichtet worden war, zog das Zimmerhandwerk von Laußnitz mit Musik von seinem Wohnorte aus, der Landrichter empfing dasselbe auf der Laußnitzer Straße und führte es bis an den Gerichtsplatz, wo das Holz zur Bearbeitung lag, um dasselbe und den Landrichter schloß das Handwerk einen Kreis. Hierauf that der Landrichter mit Handschuhen und einer neuen Axt versehn drei Hiebe in das Holz, den ersten im Namen des Herzogs, den zweiten im Namen des Kreisamtes und des Stadtrathes, und den dritten im Namen des Zimmerhandwerks, worauf derselbe die Handschuhe und die Axt wegwarf.

Das Handwerk richtete nun die Bäume zu, fertigte die Justiz und die Leiter, zerhieb aber die letztere, sobald die erstere stand. Die Fröhner rammelten die Säulen ein und das Handwerk zog sodann unter Musik wieder zurück nach Laußnitz. Der Landrichter aber begleitete es nur bis an die Stadt. Vom Amte wurden dem Zimmerhandwerk bei dieser Beschäftigung 2 und vom Stadtrath 1 Faß Bier zur Ergötzlichkeit verabreicht.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 320; Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource (Version vom 1.8.2018)