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Das Wahrzeichen von Eisenberg

  S. Back, Chronik v. Eisenberg. Eisenberg (1845.) Bd. I. S. 283. fg. 
  Weitläufig b. K. Greß, Holzlandsagen. Lpzg. 1870. S. 3 fg.

Das Wahrzeichen von Eisenberg ist der Mohr mit der Binde über dem Auge im Stadtsiegel. Er sei dort hineingekommen, weil ein Graf von Eisenberg einen seiner Diener, einen Mohren, den er aus dem gelobten Lande mitgebracht hatte, in Verdacht verbotenen Umgangs mit seiner Gemahlin (nach einem andern Bericht sollte er dieser nur eine goldene Kette entwendet haben) gehabt. Er ist deshalb zum Tode verurtheilt worden, und als er bereits mit verbundenen Augen auf dem Stadtmarkte sich dem Beile des Scharfrichters habe beugen sollen, nach plötzlich entdeckter Unschuld desselben, begnadigt und seine geschändete Ehre durch Aufnahme seines Porträts in das gräfliche Wappen wieder hergestellt worden. Dasselbe Mohrenbild ziert auch den ältesten Brunnen der Stadt, welcher auf dem Markte steht.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 317; Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource (Version vom 1.8.2018)