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Das nächtliche Fallen im Erzgebirge

  Lehmann, Obererzgeb. Schauplatz S. 930.

Im Erzgebirge sagt das Volk, wenn man in der Nacht etwas fallen hört, es müsse darauf ein Todesfall erfolgen – darum nennt man dies das Leichenbret – dieser könne aber von dem Menschen ab und auf ein Vieh gewendet werden, wenn man spreche: „falle auf meine Henne, Ziege etc.“

Im Jahre 1627 lag der Pfarrer zu Markersbach ruhig sammt seiner Ehefrau im Bett, nur die Magd war noch wach: da hörte sie etwas oben im Hause stark fallen, sie läuft hinauf in der Meinung, ihr Herr habe gepocht, aber dieser sagt, sie habe wohl geträumt und solle zu Bett gehen und am neunten Tage nachher war er todt.

Im Jahre 1688, ehe M. G. Uhlmann, Informator bei’m Superintendenten zu Annaberg, starb, geschah des Nachts ein großer Fall im Hause, er aber hörte nichts davon und am dritten Tage war er schon todt.

Im Jahre 1633 lebte noch zu Scheibenberg eine Pfarrerswittwe von Thum; da diese ihren Sohn, der verreiste, ein Stück Weges begleitet hatte und nunmehr auf dem Heimwege begriffen war, that’s in ihrem Hause einen schweren Fall und zwar zu derselben Stunde, wo sie auf dem Rückwege von einem Fieberfroste überfallen ward, daran sie auch nach 10 Tagen starb. Daselbst diente damals eine alte Magd bei dem Bürger und Hausbesitzer Auerbach, die sprach, wenn sie einen solchen Fall hörte, folgenden Spruch: „Gütchen, ich gebe Dir mein Hütchen, willst Du den Mann, ich gebe Dir den Hahn! willst Du die Frau, nimm hin die Sau! willst Du mich, nimm die Zieg’! willst Du unsere Kinder lassen leben, will ich Dir alle Hühner geben! –“

In Elterlein geschah es, daß man bei unterschiedlichem solchen gespenstigen Fällen dem Ungethüme eine Henne und Ziege gab, diese Stücke wurden am folgenden Morgen todt gefunden, und Lehmann a. a. O. sagt, er habe es mit seinen eignen Augen gesehen, daß eine Henne, die auch so weggeschenkt worden, früh auf dem Oberboden todt dalag, als wäre sie unter einer Presse zerquetscht worden.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 475