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Die Wahrzeichen der Stadt Chemnitz

  Iccander, Sächs. Kernchronik LVI. Couv. S. 472. 
  Richter, Chemnitzer Chronik Bd. I. S. 236 
  u. Denkw. v. Chemnitz S. 51.

Als Wahrzeichen der Stadt Chemnitz zeigte man sonst das Bächlein, welches mitten über den Markt floß, und den ausgehauenen weiblichen Kopf am Pfortenthor rechts bei dem äußern Eingange. Der Kopf soll anzeigen, daß vor vielen 100 Jahren hier eine Nonne eingemauert oder hingerichtet (nach Andern hätte sie aber als Strafe 5 Mauerthürme vom Nicolaithore bis zur Pforte anbauen müssen; nach einer andern Sage wäre es eine vornehme Chemnitzerin Namens Hofmann gewesen und die Sache 1415 geschehen) ward, die einen unnatürlichen Frevel mit einem Hunde verübt hatte.

Ein anderes Wahrzeichen war bis 1617 das Bild des sogenannten Grütznickels, eines Stadtoriginals, der früher hier mit Grützmehl hausiren ging und in einen Schafpelz gekleidet war, an dem Rathhausthurme. Nach dem Brande von 1617 ward jedoch bei der Wiederherstellung des Thurmes (1619) dies Bild nicht erneuert.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 407