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Ladung vor Gottes Gericht zu Mittweyda

  Kretzschmar a. a. O. S. 160. sq.

Den 3. Januar 1636 wurde zu Mittweyda Johann Heydemann, der Rechte Doctor und Practicus in Neusorge bei Mittweyda, und den 31. Mai 1637 Aegidius Hanickel, Wildmeister und Oberförster, Bürger in der Stadt, begraben.

Beide hatten sich in der Neusorgischen Capelle beim Gottesdienste darüber um den Vorrang gestritten, wer oben an stehen solle. Nun hat der Oberförster dem Doctor, als er nach dem Gottesdienste durch das Weberthor wieder nach Hause gehen wollen, durch einen dazu bestellten Mann eine tüchtige Ohrfeige geben lassen. Der hat nun den Oberförster verklagt, aber nichts gegen ihn ausrichten können, ist aber nachmals erkrankt und hat jenen zur Versöhnung an’s Krankenbett rufen lassen; da dieser jedoch nicht gekommen ist, so hat ihn der Doctor mit furchtbaren und schrecklichen Worten vor das Gericht Gottes geladen, worauf er gestorben ist. Von Stund an aber ist der Oberförster krank geworden und geblieben und endlich am Pfingstmontag den 29. Mai 1637 gestorben.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 272