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Ein Zauberer wird zu Großenhayn verbrannt

  Chladenius II. S. 117.

Am 8ten Juni 1682 ist die eilfjährige Tochter des Tuchmachers Hermann, als sie mit einer Gespielin auf den Bobersberg spatzieren gegangen, von zwei Reutern angefallen worden, auch am andern Tage an ihren Wunden gestorben. Desgleichen ist den 22sten Juli desselben Jahres die 28jährige Tochter des Bürger M. Pollmars, als sie beim Hospital in den Gärten spatzieren gegangen, von einem Tuchmachergesellen, Namens August Paul, angefallen, und da sie ihre Ehre mit Schreien retten wollen, mit einem Messer in die Gurgel gestochen und ermordet worden.

Als sich nun herausgestellt, daß dieser 19jährige Bösewicht auch die erstbenannten beiden Mädchen umgebracht, ist er den 4ten Juni 1683 auf einer Kuhhaut an das Hochgericht geschleift, mit zwei glühenden Zangen geknippen und sodann mit Feuer verbrannt worden. Bei der Tortur hatte er ausgesagt, daß er mit dem Bösen ein Bündniß gehabt und durch seine Hülfe Reuter gemacht habe.

Bei der Execution hat sich ein grausamer Sturm und Heulen in der Luft erhoben, sobald jener aber verbrannt war, hat sich der Himmel wieder ganz rein aufgeklärt.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 80