Das Hagelkreuz

Auf einer Anhöhe zwischen Buir und Tondorf steht seit undenklichen Zeiten ein hohes Kreuz. Von unseren Vorfahren wurde es zur Abwehr von Blitz und Hagelschlag errichtet, und es wird daher auch Hagelkreuz genannt. Jedes Jahr am Himmelfahrtstage ziehen Prozessionen von Buir, Frohngau und Tondorf zum Hagelkreuz, um Gottes Schutz und Segen für die Feldfrüchte zu erflehen. Es gibt in diesen Orten kaum eine Familie, die sich von diesem Bittgang ausschließt.

Mit dem Bittgang zum Hagelkreuz ist ein anderer, frommer Brauch seit altersher eng verbunden: Die Brotsegnung.

Am Himmelfahrtstage legen einige Buirer Familien mehrere Brotlaibe am Sockel des Hagelkreuzes nieder. Der Pfarrer von Frohngau spricht über das Brot einen besonderen Segen und lässt es dann unter die am Hagelkreuz versammelten Gläubigen verteilen. Das gläubige Eifelvolk schreibt diesem gesegneten Brote eine besondere Himmelskraft zu, und jeder möchte etwas davon haben. Der Küster hatte seine liebe Not, bei der Verteilung allen gerecht zu werden und die Drängler abzuwehren.

Wer seinen Teil bekommen hat, isst davon an Ort und Stelle einige Bissen, den Rest nimmt er mit nach Hause, denn auch die Alten und Kranken, ja selbst das Vieh im Stalle soll Anteil an dem Segensbrot haben.

Der Brauch geht auf ein uraltes Vermächtnis zurück: Vor langer Zeit lebte in Buir ein begüterter Bauersmann. Er stand allein und hatte keine Erben. Vor seinem Tode verteilte er seinen Landsitz unter die ärmlichen Kleinbauern des Dorfes. Dabei legte er diesen aber die Verpflichtung auf, auch der Ärmsten zu gedenken und den Hungernden von dem Ertrag der erhaltenen Grundstücke etwas abzugeben. Jedes Jahr am Himmelfahrtstage mussten sie eine für jedes Feld festgelegte Menge Brot am Hagelkreuz niederlegen, das hier an die Armen ausgeteilt wurde. Alte Leute erzählen, dass eine stattliche Menge Brot zusammenkam, dass sich auch von weit und breit viele Arme einfanden und hochbeglückt mit dem Buirer Segensbrot heimwärts gingen.

Nach dem Willen des Stifters mussten die „Brotbenden“ bei dem Haus und der Familie bleiben, denen sie ursprünglich zugeteilt waren. Sie durften nicht verkauft werden und durften selbst bei einer Erbteilung nicht mitgeteilt werden. Das Kind, das das elterliche Haus übernahm, erhielt die Grundstücke zusätzlich zur Nutznießung und übernahm damit auch die Verpflichtung zur Brotspende. So ist erreicht worden, dass der Brauch nie in Vergessenheit geriet.

Quelle: Aufgeschrieben von Schülern des 8. Jahrganges der kath. Volksschule Buir. Überarbeitet von Lehrer Matthias Hoffmann: Brotsegnung am Buirer Hagelkreuz. In: Heimatkalender des Kreises Schleiden 1962, Seite 154/155