Der Hungeracker

Nahe bei dem Dorfe Echtz führt eine Flurstelle den Namen „Schöbbich“. Die Ortsgeschichte bezeichnet diesen Ort als denjenigen, an welchem zur Zeit der Hexenprozesse die darin zum Tode verurteilten Personen hingerichtet wurden.

Eine weibliche Person, Besitzerin des „Geicher Hofes„ in Geich bei Echtz, wurde als Hexe verklagt und von dem damaligen Grafen von Merode zum Tode verurteilt. Einen Grund zur Anklage fand man in folgendem: „Eines Tages führte der Weg dieser Person beim Kirchenbesuche durch eine Gasse an einem Bauerngehöfte des Ortes Echtz vorbei. Am selbigen Tage brach unter dem Viehbestande dieses Gehöftes eine schreckliche Seuche aus, der fast sämtliches Vieh zum Opfer fiel. Die Schuld schrieb man genannter Person zu und verklagte sie als Hexe. Der Graf von Merode, der damals das Richteramt in seiner „Herrschaft“ ausübte, sprach das Todesurteil über sie aus.

Nach ihrer Hinrichtung auf dem „Schöbbich„ kam ihr Hof an die gräfliche Herrschaft. Daß nun ein Teil des eingezogenen Besitztums von jenem Zeitpunkte an unfruchtbar blieb, führte der Volksmund auf die Strafe Gottes zurück, und bis heute heißt dieser Acker wegen seines geringen Ertrages „Hungeracker“. Jene Gasse, welche die vermeintliche Hexe beschritten, hieß von da an „Hexengäßchen„.

Quelle: Heinrich Hoffmann, Zur Volkskunde des Jülicher Landes, Zweiter Teil: Sagen aus dem Indegebiet