<< Der Homann | Niederlausitzer Volkssagen | Der Selbstmörder und seine Frau >>

Strafe für Meineid

  J. Kurth, Sonntagsbl. d. Preuß. Lehrerzeit., 1882, S. 456 (Nr. 29).

„Der Bauer B. in J. (Jocksdorf), Hr. Sorau, erlangte durch einen falschen Eid ein Stück Feld, welches dem Dorfe Klein-T.(euplip) zugehörte. Er hatte, um sich vor seinem Gewissen rechtfertigen zukönnen, Erde von seinem Grund und Boden in die Stiefel gethan und schwur nun, auf dem fremden Gebiete stehend, er stehe auf seinem Grund und Boden. Indes schon bei seinen Lebzeiten wurde er von Gewissensbissen gepeinigt und nach seinem Tode mußte er auf dem Feldstücke umgehen und die Worte rufen: „Falsch geschworen, ewig verloren!“

Quelle: Niederlausitzer Volkssagen vornehmlich aus dem Stadt- und Landkreis Guben, gesammelt und zusammengestellt von Karl Gander, Berlin, Deutsche Schriftsteller-Genossenschaft, 1894